Häufige Fragen

Wie erhalten Sie eine logopädische Therapie?

Die logopädische Therapie ist Bestandteil der medizinischen Grundversorgung und gehört zu den Heilmitteln. Eine Behandlung muss von einem Arzt verordnet werden. Dies kann Ihr Hausarzt oder ein Facharzt (z.B. Neurologe, HNO-Arzt, Kinderarzt, Phoniater, Internist, Kieferorthopäde etc.) sein.

Welche Kosten kommen auf Sie zu?

Gesetzlich versicherte Patienten/innen
Bei gesetzlich Versicherten übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die gesamten Kosten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr.
Für gesetzlich versicherte Erwachsene gilt je Verordnung eine Kostenbeteiligung von 10 % der Behandlungskosten zzgl. 10,00 € Rezeptgebühr.
Als Inhaber eines Befreiungsausweises sind Sie von der Zuzahlungspflicht befreit. Die Voraussetzung zur Erhaltung eines Befreiungsausweises erfragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

Privat versicherte Patienten/innen
Bei privat Versicherten wird ein Behandlungsvertrag nicht mit der Versicherung, sondern mit dem Versicherten selbst abgeschlossen.
Nach Abschluss der Verordnung erhalten Sie als Versicherte/r eine Rechnung, die Sie innerhalb von 14 Tagen begleichen müssen.
Je nach Vertrag mit Ihrer privaten Krankenversicherung kann sich die Erstattung für die Vergütung für die Logopädie unterscheiden.
Diese hat keinen Einfluss auf die im Behandlungsvertrag festgelegten Vergütungssätze.
Informieren Sie sich vor Beginn der Behandlung über die Kostenerstattung bei Ihrem Krankenversicherer.

Wie erreichen Sie mich?
Terminvereinbarungen nehme ich gerne telefonisch unter der ☎︎ 0202-28396205 entgegen.
Die Praxisräumlichkeiten befinden sich im 1. OG. Wenn Sie aus dem Aufzug kommen, gehen Sie bitte links den Flur entlang.
Die Praxis befindet sich im hinteren Flurbereich auf der rechten Seite.

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